(§ 35a Absatz 8)Beispiel für einen Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf Beifahrerplätzen mit Airbag
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 930)
Anmerkungen: Das Piktogramm ist rot.Sitz, Kindersitz und Umrandung des Airbags sind schwarz.Das Wort Airbag und der Airbag sind weiß.Der Durchmesser des Piktogramms beträgt mindestens 60 mm.